Marina Simonett
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Finanzierung Bei krankheits- oder unfallbedingten zentralen Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen oder bei Stimm- und Redeflussstörungen werden die Kosten auf ärztliche Verordnung hin von der Krankenkasse oder der Unfallversicherung getragen. Die ambulante Sprachheilbehandlung im Vorschul- oder Schulalter wird über die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern angemeldet. |